OSHA-Anforderungen fürNotfall-Augenspülungenund Duschen sind in 29 CFR 1910.151(c) zu finden: „Wo die Augen oder der Körper einer Person schädlichen korrosiven Materialien ausgesetzt sein können,
Im Arbeitsbereich müssen geeignete Einrichtungen zum schnellen Durchnässen oder Spülen der Augen und des Körpers für den sofortigen Notfalleinsatz vorhanden sein.“
Beste grüße,
MariaLee
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.08.2023